Übertritt und Schulwechsel
Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg.
Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen.
Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.
Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
Die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler Anfang Januar ermöglicht es den Eltern, frühzeitig Förderbedarf zu erkennen und gemeinsam mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen zu besprechen.
Der Übertritt an die weiterführenden Schulen
Informationen zum Wechsel nach der 4. Klasse von der Schulberatungsstelle
(Häufig gestellte Fragen)
Das Übertrittszeugnis
- enthält ausschließlich die Ziffernnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU, die daraus gebildete Gesamtdurchschnittsnote sowie eine zusammenfassende Beurteilung der Übertrittseignung.
- Verbalbeurteilungen der Leistungen in diesen Fächern entfallen ebenso wie eine Beschreibung des Sozialverhaltens sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens als auch der individuellen Lernentwicklung.
Übertrittsvoraussetzungen
Realschule
- Für die Aufnahme ist eine Durchschnittsnote von 2,66 oder besser erforderlich.
- Für alle anderen Schüler führt die Realschule einen Probeunterricht in Deutsch und Mathematik durch. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird.
- Wenn in beiden Fächern die Note 4 erreicht wurde, können sich die Eltern für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden.
Übertrittsvoraussetzungen
Gymnasium
- Für die Aufnahme ist eine Durchschnittsnote von 2,66 oder besser erforderlich.
- Für alle anderen Schüler führt die Realschule einen Probeunterricht in Deutsch und Mathematik durch. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird.
- Wenn in beiden Fächern die Note 4 erreicht wurde, können sich die Eltern für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden.
Stärkung der Elternverantwortung im Probeunterricht
Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können Schülerinnen und Schüler dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler im Probeunterricht mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Die Elternverantwortung wird hierdurch nachhaltig gestärkt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.km.bayern.de/uebertritt
Der Probeunterricht an der Herzog-Tassilo-Realschule findet von 14.05. – 16.05.2024 statt.
Der Probeunterricht an der Mädchenrealschule Hl. Blut findet von 14.05.-16.05.2024 statt.
Der Probeunterricht an den Gymnasien findet von 14.05 – 16.05.2024 statt.
Mädchenrealschule Hl. Blut: noch nicht bekannt
Herzog-Tassilo-Realschule: 06.05.2024 bis Mittwoch, 08.05.2024
Übertrittszeugnis und Geburtsurkunde sind bei der Anmeldung erforderlich.